Andere Dienstleister und Bildrechte - Tipps vom Fotografen

Ein gutes Miteinander ist die Quintessenz jeder Branche, die so sehr auf Empfehlungen beruht, wie die Hochzeitsbranche.
Friseure, Floristen, Zauberkünstler, Brautmodenboutiquen, Videographen, Musiker, Dekorateure, Fotografen und auch alle anderen Hochzeitsdienstleister können von Synergieffekten und echten Empfehlungen nur profitieren.

Auch ich als Fotograf und damit letztendlich auch das Brautpaar, haben nur Vorteile davon, mit anderen Dienstleistern Hand in Hand für ein perfektes Ergebnis zusammenzuarbeiten. Das beginnt morgens mit einem perfekten Brautstyling, das mir viel Arbeit in der Retusche abnimmt und endet spät in der Nacht, wenn die Dame vom Service fragt, ob ich nicht mein Equipment diebstahlsicher unterbringen möchte und der DJ den Gästen für coole Partybilder richtig einheizt. Gerne zeigt man sich für diese tolle Zusammenarbeit auch erkenntlich in Form der Übertragung von Nutzungsrechten an einzelnen Bildern, welche der entsprechende Dienstleister zur Eigenwerbung nutzen darf.

Ihr fragt euch sicherlich, warum ich diesen Blogbeitrag schreibe, oder? :-) In den letzten Wochen bekomme ich wieder vermehrt mit, dass andere Foto-Kollegen mit Hochzeitsdienstleistern oder Brautpaaren im Clinch liegen, weil Bilder unerlaubt oder auf die falsche Art und Weise genutzt werden.

Was ist nun erlaubt?

Wir haben in Deutschland ein Urheberrechtsgesetz, das ganz klar die Rechte des Urhebers regelt und schützt. Das gilt für Dichter, Musiker, Videographen und alle schöpferische Leistungen. Darunter fallen natürlich auch Fotografien. In welchem Umfang Nutzungsrechte für Bilder erteilt werden, wird in der Regel in den AGB des Schaffenden, spätestens im Dienstleistungsvertrag festgelegt. Brautpaare erhalten in der Regel ein einfaches privates Nutzungsrecht. Das Brautpaar kann die Bilder an Freunde und Verwandte versenden, in Social Media posten und sich das Wohnzimmer großformatig tapezieren. In aller Regel schließt dies aber aber die kommerzielle oder gewerbliche Nutzung (ohne Einverständnis des Fotografen) aus.

Warum das so ist

Eine kommerzielle Verwendung der Bilder heißt einfach gesagt "jemand nutzt die Bilder um für sich, sein Produkt oder seine Dienstleistung Werbung zu machen". Viele Kollegen, inklusive mir, sind auch in der Werbefotografie tätig, werden also üblicherweise von Unternehmen gebucht um aussagefähiges Bildmaterial für die Unternehmenskommunikation zu erstellen.
Der Unterschied zu Privatkunden: In der Werbefotografie setzen sich Preise aus dem Aufnahmehonorar plus den gewerblichen Nutzungsrechten zusammen, die pro Bild im zwei- bis dreistelligen Bereich je nach Nutzungsumfang liegen. Pro Foto, wohlgemerkt. Mit Werbebildern präsentiert sich ein Unternehmen und wirbt öffentlich für seine Leistung, statt wie im Privatleben die Bilder einfach im Wohnzimmer aufzuhängen.

Zurück zu den Hochzeits-Dienstleistern und dem Mythos "das Brautpaar ist aber mit der Verwendung einverstanden" - ein Kunde, der ja selbst nur ein einfaches Nutzungsrecht besitzt, ist in Deutschland rechtlich NIE in der Position, Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu vergeben oder weiter zu geben. Natürlich müssen auch die Kunden einverstanden sein, mit ihrem Gesicht z.B. für den Herrenausstatter Modell zu stehen. Das Recht aber, die Bilder überhaupt gewerblich nutzen zu dürfen - kostenpflichtig oder kostenfrei - muss sich der Dienstleister immer vom Urheber erteilen lassen.

Werden urheberrechtlich geschützte Werke ohne Einverständnis des Urhebers  oder mit Einverständnis aber ohne Namensnennung verwendet, kann das zum einen mit Schadensersatzansprüchen richtig richtig teuer werden, zum anderen ist in Deutschland damit der Straftatbestand des Diebstahls erfüllt. Ohne Scheiß. Denn obwohl Bildrechte ja nicht greifbar sind, sind sie doch Eigentum, das entwendet wird - und Unwissenheit schützt wie überall vor Strafe nicht.

Veröffentlichen im Originalzustand

Wenn dann Bilder - bei denen die Nutzungslizenz sonst wirklich richtig Geld kosten würde - netterweise kostenfrei an andere Dienstleister zu Werbezwecken heraus gegeben werden, erwarten wir als Fotografen einfach auch Respekt unserer Arbeit gegenüber. Dazu gehört zum einen die Namensnennung des Fotografen, sei es in Facebookgruppen, auf der eigenen Facebookseite oder auf der Website im Impressum. Zum anderen erwarten wir auch, dass die Bilder im Originalzustand präsentiert werden. Ohne Instagram-Pipi-Filter, Emojis, Zuschnitte, eigene Logos, Schwarzweißkonvertierungen etc pp. Das ist einfach eine Frage des Respekts und der Wertschätzung, genauso wie wir Fotografen die Arbeit aller anderen Dienstleister höchst respektieren und wertschätzen, diese gerne nennen, verlinken und empfehlen. Hand in Hand und auf Augehöhe.

Was ist also zu beachten?

Brautpaare: Verweist eure Dienstleister bei einer Anfrage immer an den Foto- oder Videographen, macht keine Versprechungen oder gar "Deals"
Dienstleister: Kommt freundlich auf den Fotografen zu, nutzt die Bilder im vorgegebenen Rahmen und setzt einen ordentlichen Link. Wenn euch das Brautpaar Bilder sendet, seid ihr verpflichtet die Rechtekette zu prüfen! Also lieber nochmal nachfragen.

Damit profitieren alle von der Arbeit des anderen und es kommt gar nicht erst zu Streitigkeiten :-)

< Zurück